Wie ist das mit den Urheberrechten im Grafikbereich?

Wie ist das mit den Urheberrechten im Grafikbereich?

Auftrag bezahlt und Rechte trotzdem beim Designer?
Was bedeuten eigentlich die teuren Nutzungsrechte?
Was kannst du tun um sicher zu sein?

Bestimmt hast du schon einmal mit einem Grafiker oder Agentur gearbeitet und auch einiges an Geld dort gelassen. Das ist auch richtig so, denn Grafik und Design ist eine künstlerische und zudem sehr zeitintensive Arbeit.

Aber vielleicht hast du dich auch schon mal gefragt wie genau das mit den Urheberrechten ist?
Und auch mit den Nutzungsrechten, die in vielen Verträgen noch üblich sind.

Allerdings ist das bei Verträgen mit kleineren Grafikern und Agenturen kaum noch gemacht, da das die Preise in einem preislich sehr umkämpften Markt sehr in die Höhe treibt. Trotzdem sind sie grundsätzlich berechtigt. Die Nutzungsrechte geben dir das Recht, die künstlerischen Entwürfe eines Designers oder Künstlers zu nutzen.

Urheberrecht und Nutzungsrecht

Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum. Klar, das ist ja bekannt. Im Falle eines Designers berücksichtigt es den künstlerischen Schaffensprozess und die geistige Arbeit die sich in der Kreation widerspiegelt. D.h. alle Entwürfe sind geistiges Eigentum des Entwerfers.
Deshalb vergibt der Designer Nutzungsrechte für seine Entwürfe, die der Kunde bezahlen muss.

Aber auch die Vergabe der Nutzungsrechte an den Kunden ändert nichts daran, dass der Entwurf immer noch dem Designer gehört. Das Urheberrecht verbietet, diese kreative Leistung einfach zu übernehmen und als Plagiat selbst zu nutzen, zu verkaufen oder ähnliches.

Auch wenn es, z.B. bei einer Logoentwicklung um DEIN neues Logo geht!

Theoretisch darfst du mit deinem Logo nicht einfach die Agentur wechseln und es von jemand anderen weiterbearbeiten lassen. Dazu ist das Einverständnis des Designers nötig!

Lange Zeit war es auch so, dass der Grafiker/Agentur die Daten sowieso nicht an den Kunden herausgegeben hat, weil er die Drucksachen selbst an die Druckerei bzw. an die Druckvorstufe gegeben hat. Das konnte früher niemand allein. Geliefert wurden, und werden oft noch, nur die fertigen Flyer, Visitenkarten usw..
So konnte sich der Grafiker auch der Folgeaufträge sicher sein und sich Stammkunden aufbauen.

Der heutige Stand der Dinge

Seit Jahren hat sich der Markt aber stark verändert. Zum einen hat der Preiskampf dazu geführt, Angebote ohne Nutzungsrechte, sondern nur noch auf Stundenbasis zu erstellen. Zum anderen wollen die Kunden oft selbst günstig im Internet drucken und lassen sich die Druckdaten geben um diese selbst zu verschicken.

Und nicht zuletzt sind die grafischen Werke aufgrund der modernen technischen Möglichkeiten oft keine wirklich schützenswerten künstlerischen Werke mehr. Sie sind in viel kürzerer Zeit fertig gestellt als es noch vor Jahrzehnten möglich war, als jedes Logo noch per Hand illustriert wurde.

Daher deckt das deutsche Urheberrecht nicht mehr jedes gestalterische Werk ab. Die qualitativen Ansprüche werden hier genau geprüft. Es werden nur Werke die „persönliche und geistige Schöpfungen sind“ abgedeckt.

Für den Bereich Grafik-Design sind also nur „Werke der bildenden Künste“ urheberrechtlich geschützt, nicht jedes Logo und jede Broschüre.

Was auf Paragraf 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zutrifft ist umstritten und kann im Zweifel nur gerichtlich geklärt werden. Es muss zumindest etwas Neues, Anderes, Schöpferisches sein. Das Durchschnittskönnen eines Grafikers wird hier nicht geschützt. Bei Illustratoren und Buchgestalterin ist das eher der Fall.

Wenn das Werk des Gestalters die Gestaltungshöhe zum Urheberrechtsschutz erreicht, kann er auch Nutzungsrechte veranschlagen. Die Rechte am Original bleiben bei ihm. Das muss natürlich vertraglich festgelegt sein.

Vor vielen Jahren, als jeder Entwurf, wie schon erwähnt, ein „eigenes Kunstwerk“ gewesen ist, war die Exklusivität zweifelsfrei. Und demzufolge auch die Vergütung der Nutzungsrechte. censorship-610101_1280

Nutzungsrechte heute

Heutzutage kann mit Hilfe eines Computers, mit gekauften Bild- oder Logodaten und teilweise kopierten Gestaltungsrastern anderer (z.B. Website-Layouts) praktisch jeder der will, grafische Entwürfe machen. Das ist dann in diesem Sinne nicht als geistiges Eigentum des Entwerfers zu sehen. Auch liefern Kunden oft ganz konkrete Vorstellungen oder schon Skizzen von Logos, die nur technisch umgesetzt werden müssen. Das ist eine Dienstleistung und kein künstlerisches Werk!

Auch ein Webdesigner kann die Seite nicht mehr als sein Urheberrechtswerk bezeichnen, wenn er ein gekauftes Theme benutzt und nur noch im Auftrag des Kunden austauscht. Ich denke aber, dass viele Agenturen das trotzdem noch behaupten oder sich gar Nutzungsrechte bezahlen lassen. Schau da bitte genau auf deinen Vertrag oder vorab auf den Kostenvoranschlag.

Aus diesen Gründen werden heute die Nutzungsrechte nur sehr selten berechnet.

Das Logo, die Idee, das Objekt muss wirklich schöpferisch und einzigartig sein um das zu rechtfertigen.

So kannst du dich absichern!

Daher sprich das vorher ab und achte darauf was in deinem Vertrag oder Angebot steht!

Natürlich solltest du unbedingt einen Vertrag machen. Warum kannst du in meinem Artikel: „Vertrag mit dem Grafiker“ lesen.

Es ist natürlich so, dass kein Grafiker gern die Originaldaten an den Kunden herausgibt, weil zum einen damit der Kunde verloren ist und 2. auch die Gefahr besteht, dass Materialien geändert werden für die er mit seiner Person als Gestalter steht.

Aber trotzdem kommt das oft vor. Es gibt Streit oder der Kunde will, um Geld zu sparen die  neuen Flyer von jemand anderen gestalten lassen. Oder gar selbst Hand anlegen. Oft wird für eine Anzeige oder eine andere Werbemaßnahme, die der Kunde allein in die Hand nimmt, das Logo gebraucht. Der Grafiker muss es also herausgeben. Muss er aber eigentlich nicht.

Denn er ist nicht zur Herausgabe der Originaldaten verpflichtet!
Dazu schreibe ich bald noch einen Artikel.

Das ist in dem Fall aber nicht so, weil er vermeintlich die Urheberrechte hat (die sind ja wie erwähnt heutzutage selten durchsetzbar) sondern weil er das Recht an den Originaldaten hat.

Bei einem Bauern kauft man ja auch nur die Kartoffeln und kann ihm nicht einfach das Feld wegnehmen, weil man jetzt die Kartoffeln selbst anbauen will.

Es gibt aber auch umgekehrte Fälle. Eine frühere Agentur einer Kundin wollte die Daten nach einem Streit nicht herausgeben. Die Zusammenarbeit ist nicht gut gelaufen. Es hat eben nicht gepasst. Da die Kundin noch nicht komplett gezahlt hatte, wollte die Agentur die Daten nicht herausgeben und beharrte auf ihren Urheberrechten.

Diese gab es aber nicht wirklich, denn es war eine reine Dienstleistung. Die Wünsche der Kundin wurden auf Anweisung umgesetzt. Das Logo hatte zudem ein gekauftes Bild als Hauptinhalt. Also keine künstlerische Leistung der Agentur!

Hat man so einen Streitfall, sollte man dann nicht auf sich beruhen lassen und sagen das dem nicht so ist. Notfalls bis vor dem Gericht. Denn, es muss natürlich auch die Möglichkeit geben mit jemand andern arbeiten zu können oder auch kleine Dinge mit Hilfe seines Logos selbst umsetzen zu können. clause-1462954_1280

Was kannst du also machen?

Zum einen passiert das natürlich selten, aber wenn, dann ist es sehr ärgerlich. Zumal es meist um ein größeres Projekt und damit um einiges an Geld geht.

Und wenn man erst warten muss bis man per Gerichtsbeschluss seine Daten bekommt um einen Neuauflage des Flyers drucken lassen zu können, ist das auch sehr ärgerlich.

Aber es gibt Möglichkeiten. Die üblichste ist, dass du in den Vertrag mit aufnimmst, dass die Daten auf Wunsch an dich gehen. Dafür kann der Grafiker/Agentur bis zu 10% des Auftragswertes verlangen. Das ist aber ein fairer Deal. Du musst ihn nicht nutzen solange alles gut läuft. Aber wenn nicht, zahle lieber dieses kleine Geld als die hohen Gerichtskosten oder die Kosten um alles von einem anderen Grafiker/Agentur komplett neu machen zu lassen.

Solche Fälle kenne ich auch. Zum Beispiel haben mich eine schon mehrere Kunden beauftragt ihren Firmenflyer komplett neu zu setzen, weil die aktuelle Agentur die Daten nicht herausgeben will.

Wie meist sind beide Seiten im Recht.
Für dich ist es nur wichtig, dich rechtzeitig abzusichern.

Also, achte im Vertrag, den der der Grafiker/Agentur vorlegt zum einen auf die Nutzungsrechte (sind die wirklich gerechtfertigt) und treffe schriftlich eine Vereinbarung was die Originaldaten angeht.

Überlege auch sonst was dir alles wichtig ist und spreche vor Vertragsabschluss darüber. Es kann alles mit in einem Vertrag aufgenommen werden, wenn beide Seiten einverstanden sind.

War der Artikel hilfreich für dich? Ich freue mich, wenn du in der Vertragsgestaltung jetzt sicherer bist.

Herzliche Grüße von Kathleen

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kathleen-rother

Mein Name ist Kathleen Rother und ich helfe dir mit meinen Erfahrungen als Grafikdesignerin dein Geschäft als Marke visuell und mit passender Marketingberatung optimal zu entwickeln oder zu überarbeiten. Auch unterstütze ich dich deine Kreativität wieder zu finden oder einzusetzen und motiviere dich für das Durchstarten mit deinem Geschäft.
Corporate Design, Blog, Video-Tipps, Online-Kurse

 

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